Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 07.07.2020 gültig ab 08.07.2020 Rathaus Dringende Hinweise Sehen Sie hier Vollzitat nach RedR: Sechste Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19.06.2020 , die zuletzt durch der Verdordnung vom 07.07.2020 geändert worden ist.