Infos über erlassene Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie
20. März 2020: Auslegung der durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassenen Allgemeinverfügung Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie vom 16.03.2020
Auslegung der durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassenen Allgemeinverfügung Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie vom 16.03.2020, Az. 51-G8000-2020/122-67 zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 17.03.2020 Az. Z6a-G8000-2020/122-83 umgehend auf die Positivliste (wird fortlaufend aktualisiert) unter folgendem Link hinzuweisen:
Insbesondere auf die Handhabung von Mischbetrieben wird hingewiesen.
Durch die Berücksichtigung dieser Positivliste ist ein einheitlicher Vollzug der genannten Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu gewährleisten.
Weitere Informationen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind unter diesem Link zu finden: